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Arbeitsgerichtsreform: Sachliche Evaluation statt vorschneller Rückabwicklung

By 9. Februar 2026No Comments

Statt die laufende Evaluation abzuwarten, fordert die AfD eine Rolle rückwärts bei der Arbeitsgerichtsreform. Warum dieser Antrag nicht überzeugt und weshalb für uns gilt: erst prüfen, dann handeln.

Die AfD hat im Landtag Brandenburg einen Antrag eingebracht, der auf die Wiedereinrichtung des Arbeitsgerichtsstandortes Potsdam abzielt. Dieser Antrag ist nicht nur handwerklich schlecht gemacht, sondern auch inhaltlich nicht sinnvoll. Er greift einer sachlichen, faktenbasierten Analyse vor und blendet die umfassende Gesamtbetrachtung aus, die der Arbeitsgerichtsreform vorausging. Eine Teilrückabwicklung der Reform ohne Abwarten der laufenden Evaluation ist weder verantwortungsvoll noch zielführend und würde unnötig personelle und finanzielle Ressourcen binden.

Mit der Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit hat das Land Brandenburg auf deutlich rückläufige Fallzahlen und strukturelle Herausforderungen reagiert. Zwischen 2003 und 2019 haben sich die Neueingänge bei den Arbeitsgerichten mehr als halbiert. Gleichzeitig bestanden mehrere sehr kleine Standorte mit weniger als drei Richterstellen, die personell und organisatorisch nicht dauerhaft tragfähig waren. Die Funktionsfähigkeit dieser sogenannten Kleinstgerichte konnte nur durch eine personelle Überausstattung aufrechterhalten werden. Das führte zu hohen Kostenbelastungen für den Landeshaushalt.

Seit der Reform gibt es in Brandenburg vier Arbeitsgerichtsbezirke: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Neuruppin sowie Frankfurt (Oder) mit Kammern in Eberswalde. Die Arbeitsgerichte Potsdam und Eberswalde wurden zum 1. Januar 2023 aufgehoben und die Zuständigkeiten neu verteilt. Um die Bürgernähe in unserem Flächenland zu sichern, wurden zusätzlich Gerichtstage eingeführt, die regelmäßig in Potsdam, Luckenwalde, Senftenberg und Perleberg stattfinden. So bleibt die Arbeitsgerichtsbarkeit auch weiterhin in der Fläche präsent.

Ziel der Reform war es, die Zukunfts- und Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit zu sichern, personelle Ressourcen effizient zu bündeln und zugleich eine bedarfsgerechte Verteilung der Gerichtsstandorte zu gewährleisten. Das entsprechende Gesetz wurde nach intensiven Beratungen im Rechtsausschuss im Mai 2021 vom Landtag beschlossen und trat zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Im Koalitionsvertrag von SPD und BSW wurde seinerzeit vereinbart, die Arbeitsgerichtsreform zeitnah zu evaluieren. Diese Evaluation läuft und betrachtet sowohl die Auswirkungen auf die Beschäftigten in der Justiz als auch auf die Bürgerinnen und Bürger. Unser Justizminister Benjamin Grimm hat im Rechtsausschuss betont, dass die Reform insgesamt erfolgreich umgesetzt worden sei, zugleich aber geprüft werde, ob in einzelnen Punkten nachgesteuert werden müsse. Ziel ist es dabei ausdrücklich nicht, die Reform rückabzuwickeln.

Statt vorschneller Symbolpolitik setzen wir auf eine gründliche Auswertung der Evaluation und eine konstruktive parlamentarische Beratung im Rechtsausschuss, um auf dieser Grundlage verantwortungsvoll weiterzuarbeiten.