
Wie viele von Ihnen, sehe ich besorgt die Entwicklungen um die AfD. Mit mehr als 1.000 Seiten Beweismaterial hat der Bundesverfassungsschutz die AfD im Mai dieses Jahres als gesichert rechtsextrem eingestuft. Nur aufgrund einer derzeit laufenden Klage, wurde die Einstufung vorrübergehend ausgesetzt.
Beschlusslage der SPD
Schon beim SPD-Bundesparteitag im Juni wurde beschlossen, ein AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten. Demnach soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die Belege für die Verfassungswidrigkeit der AfD sammelt und dokumentiert. Bei ausreichenden Beweisen soll dann auf einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gedrungen. So lässt sich sicherstellen, dass ein möglicher Antrag auf einem stabilen und juristisch belastbaren Fundament steht.
Die Berliner Erklärung
In der Konferenz aller rechts- und verbraucherschutzpolitischen Sprecher: innen der SPD am 2. Oktober haben wir die „Berliner Erklärung für Demokratie“ initiiert – ein klares Bekenntnis, dass wir entschlossen gegen die Bedrohung durch den Rechtsextremismus vorgehen und für unsere Demokratie einstehen.
Wir bekennen uns in der Berliner Erklärung zu der Vorbereitung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens, gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Berliner Erklärung betont deshalb:
- Dass ein AfD-Verbotsverfahren so schnell wie möglich vorzubereiten ist.
- Dass eine juristische Prüfung und Sammlung von Beweismaterialien zum verfassungswidrigen Streben der AfD erfolgen soll.
- Sollte man feststellen, dass ein Antrag zum Verbot der AfD erfolgreich verlaufen könnte, sind Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat nach GG Art. 21 verpflichtet einen Verbotsantrag zu stellen.
Schutz der Demokratie – keine parteipolitische Maßnahme
Mir ist wichtig ist klarzustellen: ein Verbotsverfahren ist kein leichtes Mittel und nicht dafür vorgesehen politische Gegner zu verhindern, sondern es ist „eine Intervention zum Schutz der Demokratie“. Dieses Vorgehen ist eingebettet in den rechtsstaatlichen Prozess: Es folgt klaren Regeln im Grundgesetz und der Rechtsprechung. Uns allen muss klar sein, auch ein erfolgreiches Verfahren lässt die Ideologie und die Bestrebungen der AfD nicht komplett verschwinden. Darum müssen wir nicht nur in Gerichten, sondern auch in der öffentlichen Debatte, den Parlamenten und den Kommunen weiterhin gegen ihren Extremismus halten.
Zusammenarbeit von Bund Ländern und Demokraten
Für den Erfolg müssen Bund und Länder eng kooperieren. Darum haben sich einige Innenminister und die SPD-Vorsitzenden entschieden, eine Bund-Länder Arbeitsgruppe zu erstellen, die alle Beweise systematisch dokumentiert und aufarbeitet.
Es muss das Ziel aller demokratischen Parteien sein, über Parteigrenzen hinweg, unsere Demokratie zu verteidigen. Der Thüringer SPD-Innenminister sagte: „Es geht nicht darum, einen Konkurrenten zu beseitigen. Es geht darum Demokratie zu schützen“. Und genauso sehe ich es auch. Meinungsfreiheit ist essentiell – doch sie endet dort wo die Würde des anderen verletzt wird und wo sie sich in verfassungsfeindlichen Bestrebungen niederschlägt.
Eine Demokratie ist stark, aber sie ist nicht selbstverständlich. Sie ist die einzige Regierungsform die sich selbst abwählen kann und muss deshalb aktiv gelebt, täglich verteidigt und stetig verbessert werden. Das ist unser aller Aufgabe.