
Der Wohnungsmarkt im Norden von Dahme-Spreewald ist seit Jahren angespannt. Die Preise gehen steil nach oben und eine bezahlbare Wohnung zu finden ist vielerorts kaum möglich. Besonders deutlich wird das in Wildau, die inzwischen als teuerste Gemeinde in Brandenburg gilt. Aber auch in vielen anderen Orten im Norden von Dahme-Spreewald spüren die Mieterinnen und Mieter den Druck der rasant steigenden Mietkosten.
„Mancherorts ist die Wohnungssuche zum Glücksspiel geworden. Das darf nicht so bleiben. Menschen brauchen Sicherheit und Verlässlichkeit, wenn es um ihr Zuhause geht und nicht das Gefühl, das Wohnen zum Luxus geworden ist.“
Durch die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung sollte dem entgegengewirkt werden. Zuletzt wurden 2019 die entsprechenden Gebiete in Brandenburg festgelegt. Jedoch waren viele Gemeinden im Norden von Dahme-Spreewald, mit Ausnahme von Schulzendorf und Eichwalde, dort nicht erfasst und galten somit nicht als Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Das soll sich jetzt ändern. In den Entwurf der neuen Verordnungen wurden insgesamt 36 Gemeinden einbezogen. Eichwalde und Schulzendorf sollen weiterhin unter diese Regelungen fallen, aber auch viele weitere Gemeinden sollen aufgenommen werden. Dazu zählen unter anderem Schönefeld, Zeuthen, Bestensee und Wildau.
Ausschlaggebend für die Aufnahme in die Gebietskulisse waren der enorme Anstieg der Angebotsmieten, die hohe Mietbelastung im Vergleich zum Haushaltseinkommen und die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum. Ich begrüße diesen Schritt ausdrücklich: „Es ist richtig, dass die Landesregierung hier eingreift und den Mietmarkt ein Stück weit reguliert. Das schützt die Menschen vor Mietwucher und schafft etwas Sicherheit auf dem Wohnungsmarkt.“
Die beiden Verordnungen befinden sich derzeit noch in der Entwurfsfassung. Das Kabinett wird voraussichtlich Ende November darüber beschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind noch Änderungen möglich.
Das Gutachten, auf dem die neuen Verordnungen basieren, empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf dem Wohnungsmarkt und bewertet den eingeschlagenen Kurs der Landesregierung positiv: Das zentrale Instrument, um Wohnraum zu schaffen, ist die Wohnraumförderung des Landes für Mietwohnungsneubau und Modernisierung. Wir haben die Mittel für die Jahre 2025 und 2026 hierfür auf jeweils 250 Millionen Euro erhöht. Weiteres wichtiges Instrument ist die neue Planungsförderungsrichtlinie des Landes, die Kommunen bei der Flächennutzungsplanung unterstützt und zur effizienten Flächennutzung beiträgt. „Wir haben in Brandenburg bereits viele Ansätze, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aber wir brauchen noch weitere Anstrengungen. Insbesondere auch für den bezahlbaren Wohnraum für Azubis und junge Fachkräfte brauchen wir nachhaltige Lösungen. Dazu müssen zum Beispiel die Förderprogramme für junges Wohnen weitergeführt und aufgestockt werden.“.
Hintergrund:
Die Mietpreisbegrenzungsverordnung ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Sie kann nicht verlängert werden. Vor einer erneuten Bestimmung von Gebieten, in denen die Mietpreisbegrenzung bei Neuvermietung Gültigkeit erlangen soll, war es erforderlich, die Wirkungen der bestehenden Mietpreisbegrenzungsverordnung zu evaluieren. Das Land Brandenburg hat diese Evaluierung in den Jahren 2024 und 2025 vorgenommen. Zu diesem Zweck wurde das Unternehmen RegioKontext GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Im Ergebnis der Evaluierung erkennt das Gutachten in 36 Gemeinden einen angespannten Wohnungsmarkt und empfiehlt die Fortschreibung der Mietpreisbegrenzungsverordnung für diese Gemeinden. Damit dürften die Wohnraummieten für neu abzuschließende Verträge die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen.
Um folgende Gemeinden handelt es sich: Potsdam, Barnim Ahrensfelde, Bernau bei Berlin, Biesenthal, Panketal, Bestensee, Eichwalde, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen, Falkensee, Schönwalde-Glien, Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Rehfelde, Strausberg, Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Leegebruch, Mühlenbecker Land, Oranienburg, Erkner, Grünheide (Mark), Woltersdorf, Kleinmachnow, Nuthetal, Stahnsdorf, Teltow, Werder (Havel), Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Ludwigsfelde, Zossen
Bisher wurden die Mieterhöhungsmöglichkeit bei bestehenden Mietverträgen in 19 festgelegten Gemeinden von 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren durch die Kappungsgrenzenverordnung gekappt. Damit wird der Anstieg von Bestandsmieten in diesen Gemeinden gedämpft. Mit dem neuen Verordnungsentwurf soll dies in 36 Gemeinden möglich sein.
Um folgende Gemeinden handelt es sich: Potsdam, Barnim Ahrensfelde, Bernau bei Berlin, Biesenthal, Panketal, Bestensee, Eichwalde, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen, Falkensee, Schönwalde-Glien, Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Rehfelde, Strausberg, Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Leegebruch, Mühlenbecker Land, Oranienburg, Erkner, Grünheide (Mark), Woltersdorf, Kleinmachnow, Nuthetal, Stahnsdorf, Teltow, Werder (Havel), Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Ludwigsfelde, Zossen
