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Stärkung des Opferschutzes in Brandenburg

By 16. Februar 2026No Comments

Im Ausschuss für Recht und Digitales des Landtages Brandenburg wurde auf Initiative der SPD-Fraktion das Thema Opferschutz im Strafverfahren mit besonderem Fokus auf psychosoziale Prozessbegleitung und die Vernehmung von Opferzeugen diskutiert.

Wer Opfer einer schwerwiegenden Straftat wird, ist oft traumatisiert und daher besonders schutzbedürftig. Deswegen ist es so wichtig, dass es die kostenlose psychosoziale Begleitung im Strafverfahren gibt.

Entscheidend ist aber nicht nur das Angebot der psychosozialen Begleitung, sondern, dass Opfer und Angehörige von dem Angebot Kenntnis erlangen.

Daher unterstützt die SPD-Fraktion ausdrücklich die Maßnahmen des Brandenburger Justizministeriums wie den ausdrücklichen Hinweis auf psychosoziale Begleitung bei Zeugenladungen und die ergänzenden Informationsmaterialien wie Flyer und Factsheets, die auch der Polizei zur Verfügung stehen. Auch das Vernehmungszimmer am Amtsgericht Potsdam, das für Opferzeugen eingerichtet wurde, ist eine wichtige Verbesserung.

Außerdem begrüße ich die von Bundesjustizministerin Hubig geplanten Verbesserungen im Opferschutz. Laut einem aktuellen Referentenentwurf ist geplant, auf das Antragserfordernis bei Minderjährigen zu verzichten und den Kreis der Antragsberechtigten auf die Opfer gravierender häuslicher Gewalt zu erweitern.

Es ist gut, dass die Stellung der Opfer, insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen mehr in den Fokus rückt.

Psychosoziale Begleitung bezeichnet die nicht-juristische Unterstützung und Begleitung besonders schutzbedürftiger Opfer und Zeugen während des gesamten Strafverfahrens.