
Während in Berlin über eine Aufweichung des gültigen Nachtflugverbots diskutiert wird, haben die Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinden rund um den Flughafen bereits jetzt mit viel Lärm in den Nachtstunden zu kämpfen.
Zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr sind Flüge nur eingeschränkt zugelassen. In der sogenannten Nachtkernzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr besteht ein vollständiges Flugverbot für Linienflüge. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Sonderfälle wie zum Beispiel für Einsätze des Katastrophenschutzes, für medizinische Hilfeleistungen oder auch Militär- und Polizeiflüge.
Zudem ist geregelt, dass die Flugbewegungen in den Stunden vor und nach der Nachtkernzeit ab- bzw. zunehmen sollen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wollten ich gemeinsam mit meiner Landtagskollegin Ines Seiler durch eine Kleine Anfrage in Erfahrung bringen.
Auffällig sind dabei vor allem die Landungen in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr. Allein im Jahr 2024 landeten 7.093 Maschinen in diesem Zeitfenster, während es in der Stunde davor nur 5.918 Landungen gab. Eine Abnahmetendenz ist hier nicht zu erkennen. Selbst in der Zeit zwischen 23:30 Uhr und 0:00 Uhr gab es 569 Landungen, wobei die Sommermonate am stärksten betroffen waren. Für das Jahr 2025 zeichnet sich ein ähnliches Bild ab.
Die Landtagsabgeordnete Ines Seiler sieht hier deutlichen Steuerungsbedarf: „Es ist geregelt, dass der abendliche Flugverkehr zur Nacht hin abnehmen soll. Die vorliegenden Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache. Insbesondere in den Stunden vor Mitternacht wird die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner oft durch Fluglärm beeinträchtigt. Im Jahr 2024 gab es durchschnittlich 40 Flugbewegungen in jeder Nacht“, erklärt sie.
Die Landesregierung sieht das jedoch anders. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage schreibt sie, dass sie kein Erfordernis für weitere Maßnahmen sehe, da die Flugbewegungen insgesamt noch unter den damaligen Prognosezahlen lägen. Diese Zahlen stellen allerdings eine Worst-Case-Betrachtung dar, deren Sinn darin liegt, dass sie niemals eintreten sollte. Für Ines Seiler ist die Position der Landesregierung nicht nachvollziehbar: „Das heißt, erst wenn es noch mehr Flugverkehr gäbe, würde die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg genauer hinsehen und eventuell Maßnahmen ergreifen. Das halte ich für falsch. Schon jetzt ist ersichtlich, dass die Anzahl der Starts und Landungen in den Nachtrandstunden nicht, wie vom Bundesverwaltungsgericht angemerkt, abnimmt. Die Behörde sollte also schon jetzt handeln.“
Ich sehe das ähnlich: „Die häufigen Starts und Landungen in den Randstunden rauben den Menschen schon jetzt die verdiente Erholung. Das zeigt einmal mehr, wie absurd die Forderungen nach einer Aufweichung des Nachtflugverbots sind. Statt mehr Ausnahmen brauchen wir weniger. Wir stehen nach wie vor für die Ausweitung des Nachtflugverbots und die vorliegenden Zahlen geben uns Recht. Es wird Zeit, dass auch Berlin das einsieht“.
Bildquelle: pexels, Foto von Anugrah Lohiya: https://www.pexels.com/de-de/foto/723240/
