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Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

By 21. Januar 2026No Comments

Seit Januar 2026 wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.

Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag.

Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).

Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können – und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird.

Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Wer dabei hilft, entlastet Familien, verhindert Überforderung und stärkt das Miteinander vor Ort – gerade im ländlichen Raum. Mit der neuen Regelung setzen wir als Koalition ein weiteres Vorhaben um: häusliche Pflege stärken, Versorgungslücken schließen und pflegende Angehörige entlasten.


Auch in Dahme-Spreewald sehen wir, wie stark der Bedarf wächst: Viele Menschen nutzen bereits Angebote zur Unterstützung im Alltag, und viele weitere hätten Anspruch darauf. Die Nachbarschaftshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Hilfe dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird – schnell, niedrigschwellig und alltagsnah.

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.

Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.

Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.

Hintergrund
In Brandenburg werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum.