
Im Rechtsausschuss des Landtages habe ich mich für eine stärkere Sensibilisierung der Justiz im Umgang mit häuslicher Gewalt ausgesprochen. Angesichts steigender Fallzahlen – laut Bundeskriminalamt waren im Jahr 2024 rund 265.000 Menschen betroffen – brauchen wir ein entschlossenes Handeln.
Rund 70 Prozent der Opfer sind weiblich. Hinzu kommt, dass die überwiegende Anzahl der Gewalttaten gar nicht zur Anzeige gebracht wird. Diese Zahlen sind alarmierend, deswegen müssen wir politisch denScheinwerfer auf das Thema richten: Justiz und Gesellschaft müssen Gewalt gegen Frauen und queere Menschen als das erkennen, was sie ist: geschlechtsspezifische Gewalt.
Ich begrüße, dass es in Brandenburg das Angebot gibt, Richterinnen und Staatsanwälte gezielt
zu häuslicher Gewalt fortzubilden, um die Sensibilität in Ermittlungs-und Strafverfahren zu erhöhen.
Ein Anliegen, das auch zentraler Bestandteil der „Schweriner Erklärung“ ist, in der sich die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Fraktionen der Länder und des Bundes gerade für eine adäquate Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung
des Opfers ausgesprochen haben.
Wenn Männer Frauen töten, weil sie Frauen sind, ist das kein Beziehungsdrama, sondern geschlechtsspezifische Gewalt. Es ist höchste Zeit, dass unser Strafrecht Femizide klar benennt.
Wer Frauen oder queere Menschen aus Hass angreift, stellt sich gegen
alles, was unsere offene und freie Gesellschaft ausmacht.
