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Allgemein

E-Examen auch für das 1. Juristische Staatsexamen einführen

By 1. Februar 2024Februar 13th, 2024No Comments

Seit dem 1. Dezember 2023 haben Referendare und Referendarinnen des Kammergerichts Berlin und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts die Möglichkeit, ihre Klausuren am Computer abzulegen. Das Justizministerium hat im heutigen Rechtsausschuss bestätigt, dass diese Einführung ein großer Erfolg ist, da über 90 Prozent der zu Prüfenden das digitale Angebot nutzen.

Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Einführung des E-Examens im Sinne der Referendare und Referendarinnen ist. Es reduziert nicht nur die körperlichen Strapazen während der Klausuren, sondern ist auch zeitgemäß.

Die Einführung einer digitalen Möglichkeit für das erste Staatsexamen ist aufgrund der deutlich höheren Prüflingszahlen herausfordernd.

Trotz der Herausforderungen sollten wir angesichts des positiven Feedbacks aller Beteiligten auch hier das E-Examen einführen. Selbstverständlich sollte es weiterhin möglich sein, Klausuren auf Papier zu schreiben. Dies wäre eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.