
Die Tötungsdelikte an drei Frauen in Brandenburg innerhalb kürzester Zeit haben mich tief erschüttert. Hinter jeder dieser Taten steht ein Mensch, dessen Leben gewaltsam beendet wurde. Zurückbleiben Familien und Freunde, deren Leben sich von einem Moment auf den anderen verändert hat.
Solche Taten machen fassungslos. Und sie machen deutlich: Gewalt gegen Frauen ist kein privates Problem. Sie ist ein gesellschaftliches und ein Sicherheitsproblem. Etwas das uns alle angeht und bei dem der Staat eine besondere Verantwortung trägt.
Gerade Trennungen können für Frauen zu einer besonders gefährlichen Situation werden. Wenn aus Besitzdenken, Kontrolle und dem Gefühl, Macht über einen anderen Menschen zu haben, Gewalt entsteht, dürfen wir nicht wegsehen und solche Taten nicht als vermeintliche „Beziehungstaten“ oder „Familientragödien“ verharmlosen.
Für mich ist deshalb klar: Wir müssen genauer hinschauen und geschlechtsspezifische Tatmotive klar benennen. Patriarchale Herrschafts- und Besitzansprüche können eine entscheidende Rolle spielen, wenn Frauen Opfer schwerster Gewalt werden. Darüber müssen wir sprechen – und daraus müssen auch Konsequenzen folgen.
Als rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg beschäftigt mich dabei besonders die Frage, wie wir Frauen besser und früher schützen können. Wir brauchen eine starke Prävention, gute Beratungs- und Hilfsangebote und eine konsequente Arbeit mit Tätern. Aber wir müssen auch die Schutzinstrumente nutzen, die uns bereits heute zur Verfügung stehen.
Die SPD steht für konsequenten Schutz von Frauen – im Bund genauso wie in Brandenburg. Wir müssen dafür nicht auf die für kommendes Jahr geplante Umsetzung der Bundesreform zur Fußfessel nach spanischem Modell warten. Brandenburg verfügt mit der elektronischen Fußfessel im Gefahrenabwehrrecht bereits jetzt über ein Instrument für Hochrisikofälle. Es muss konsequent eingesetzt werden, wenn von einem Täter eine konkrete Gefahr für eine Frau ausgeht. Jeder Tag, an dem wir vorhandene Schutzinstrumente nicht ausschöpfen, ist ein Tag zu viel.
Gleichzeitig brauchen wir auch auf Bundesebene eine klare rechtliche Antwort auf Femizide. Gewalt gegen Frauen darf nicht bagatellisiert werden. Geschlechtsspezifische Tatmotive müssen im Strafrecht stärker berücksichtigt und Femizide klar benannt werden.
Für mich steht dabei ein Gedanke im Mittelpunkt: Keine Frau darf mit ihrer Angst allein gelassen werden. Wenn sich Gewalt ankündigt, wenn Drohungen ausgesprochen werden oder eine konkrete Gefahr besteht, müssen wir alles daransetzen, Frauen zu schützen.
Wir können leider nicht jede Gewalttat verhindern. Aber wir haben die Pflicht, alles dafür zu tun, dass aus Warnzeichen keine Katastrophe wird. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel. Deshalb müssen wir handeln – konsequent, frühzeitig und mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen.
